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Rechtliches · Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

HelioApp — ein Angebot von StratXpand.

Stand · April 2026

HelioApp — ein Angebot von StratXpand Stand: April 2026


§ 1 · Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der StratXpand (Einzelunternehmen Andre Uhlig, Spremberger Str. 44, 03046 Cottbus — im Folgenden „Anbieter") und ihren Kunden über die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Anwendung HelioApp (im Folgenden „Software" oder „HelioApp").

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde seine Unternehmer-Eigenschaft.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.


§ 2 · Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung der Software HelioApp über das Internet gegen Entgelt. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Leistungspaket (Starter, Pro, Enterprise) und wird auf der Website helioapp.de bzw. im individuellen Angebot beschrieben.

(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet. Ein Anspruch auf Überlassung der Software (Source-Code-Herausgabe, Installation auf eigenen Servern) besteht nicht.

(3) Der Anbieter entwickelt die Software kontinuierlich weiter. Funktionen können ergänzt, geändert oder — nach angemessener Vorankündigung (mindestens 60 Tage) — ersetzt werden, sofern dies den Kernnutzen der gewählten Tarifstufe nicht wesentlich beeinträchtigt. Bei wesentlichen Änderungen, die den vereinbarten Funktionsumfang spürbar beeinträchtigen, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Die Kündigung muss innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform erklärt werden.

(4) Beta-, Preview- oder als „in Entwicklung" gekennzeichnete Funktionen werden ohne Gewährleistung bereitgestellt und können ohne weitere Ankündigung geändert oder entfernt werden.


§ 3 · Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungspakete auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Kunde gibt durch die Bestellung über das Online-Formular, durch schriftliche Bestellung oder durch ausdrückliche Zustimmung zu einem individuellen Angebot ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot durch Bestätigung per E-Mail oder durch Bereitstellung der Zugangsdaten annimmt.

(4) Vor Vertragsschluss kann eine unverbindliche Testphase („Demo") in Anspruch genommen werden. Diese ist kostenlos und endet automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums ohne weitere Kündigungserklärung.


§ 4 · Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem gewählten Leistungspaket sowie ggf. ergänzend vereinbarten Addons. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt — je nach Wahl des Kunden — im Voraus als Monats- oder Jahresgebühr. Bei jährlicher Abrechnung wird die volle Jahresgebühr zu Beginn der Laufzeit fällig.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen.

(4) Bei Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software nach zweimaliger erfolgloser Mahnung mit jeweils angemessener Frist und ausdrücklicher Sperrandrohung vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht während der Sperrung fort.

(5) Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(6) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland). Die im Rahmen der Zahlungsabwicklung verarbeiteten personenbezogenen Daten werden von Stripe als eigenständiger Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO verarbeitet; eine Auftragsverarbeitung des Anbieters nach Art. 28 DSGVO findet insoweit nicht statt. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters (helioapp.de/datenschutz) sowie der Datenschutzerklärung von Stripe (stripe.com/de/privacy).


§ 5 · Preisanpassung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung einmal pro Kalenderjahr anzupassen. Die Anpassung orientiert sich an der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland — veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt — gegenüber dem Vormonat des letzten Anpassungsstichtags zuzüglich maximal 5 Prozentpunkten zur Abdeckung von Veränderungen der Hosting-, Lizenz- und Betriebskosten. Eine erstmalige Anpassung ist frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn zulässig.

(2) Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung weist die Berechnungsgrundlage transparent aus.

(3) Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich in Textform zu kündigen. Macht er hiervon innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als angenommen. Auf das Sonderkündigungsrecht und die Frist wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.


§ 6 · Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt bei monatlicher Zahlweise einen Monat, bei jährlicher Zahlweise zwölf Monate.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinander folgende Monate oder für einen Zeitraum, der zwei Monatsbeträge überschreitet, in Verzug ist.

(4) Kündigungen sind per E-Mail an ceo@stratxpand.com oder über die Kündigungsfunktion in den Einstellungen der Software zulässig.


§ 7 · Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter gewährleistet für die Software eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, gemessen am Verhältnis der tatsächlichen Verfügbarkeit zur Sollverfügbarkeit innerhalb des Kalenderjahres. Ausgenommen sind Zeiten angekündigter Wartung sowie Ausfallzeiten, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Stromausfälle, Störungen beim Hosting-Dienstleister, DDoS-Angriffe Dritter).

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt (in der Regel 22:00–06:00 Uhr MEZ) und mindestens 48 Stunden vorher angekündigt.

(3) Für Kunden mit Enterprise-Paket können weitergehende SLA-Regelungen (Service Level Agreements) einschließlich Service Credits individuell vereinbart werden.


§ 8 · Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

  • Zugangsdaten (Passwörter, 2FA-Codes) vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Nutzung zu schützen;
  • den Anbieter unverzüglich über einen Verlust oder einen Verdacht auf unbefugten Zugriff zu informieren;
  • seine Daten regelmäßig zu sichern bzw. die in der Software angebotenen Export-Funktionen zu nutzen, soweit er deren Bestandsdatenhaltung über die vom Anbieter garantierten Zeiträume hinaus wünscht;
  • keine rechtswidrigen Inhalte über die Software zu verbreiten (insbesondere keine Spam-, Phishing- oder Malware-Inhalte);
  • die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Datenschutzrechte, zu beachten;
  • bei der Nutzung der Meta-, Webhook- oder SMTP-Integrationen die für die jeweilige Datenquelle erforderlichen Einwilligungen/Rechtsgrundlagen sicherzustellen.

Verletzt der Kunde diese Pflichten und verursacht hierdurch einen Schaden oder eine Beeinträchtigung der Software, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren und Schadensersatz zu verlangen; § 4 Abs. 4 gilt entsprechend.


§ 9 · Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software im vereinbarten Umfang ein.

(2) Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die im gebuchten Paket vereinbarte Anzahl Nutzer. Eine Weitergabe des Zugangs an Dritte (Konzerngesellschaften, Partner, Subunternehmer) ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig. Im Enterprise-Paket können abweichende Regelungen für verbundene Unternehmen vereinbart werden.

(3) Die Rechte an den vom Kunden in die Software eingegebenen Daten und Inhalten verbleiben vollständig beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Vertragsdurchführung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein (Speicherung, Verarbeitung, Anzeige innerhalb der Software).


§ 10 · Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht und dass die in Ansehung dieser Bedingungen gewährleistete Nutzung nicht durch Rechte Dritter beeinträchtigt ist.

(2) Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Kenntnis in Textform zu rügen. Der Anbieter wird gemeldete Mängel in angemessener Frist beheben.

(3) Eine verschuldensunabhängige Haftung für vor Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(4) Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Mängelmeldung. § 11 (Haftung) sowie zwingende gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.


§ 11 · Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso unbeschränkt haftet der Anbieter nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen übernommener Garantien.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden und Datenverlust ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt wurde. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.

(5) Die Gesamthaftung des Anbieters für vertragstypische, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden ist je Vertragsjahr der Höhe nach auf das in diesem Jahr vom Kunden entrichtete Jahresentgelt, mindestens jedoch auf 10.000 €, begrenzt.

(6) Die Sätze (1) bis (5) gelten nicht für Schadensersatzansprüche von Betroffenen nach Art. 82 DSGVO; insoweit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Innenverhältnis zwischen den Vertragsparteien wird auf den Auftragsverarbeitungsvertrag (helioapp.de/av) verwiesen.


§ 12 · Höhere Gewalt

(1) Soweit eine Vertragspartei aufgrund höherer Gewalt an der vertragsgemäßen Leistungserbringung gehindert ist, ruhen die wechselseitigen Pflichten für die Dauer und im Umfang der Leistungsstörung. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende Ereignisse wie Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien/Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Cyberangriffe sowie Ausfälle von Vorlieferanten oder Hosting-Dienstleistern, soweit diese ihrerseits durch höhere Gewalt verursacht sind.

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich in Textform über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer informieren und alles Zumutbare unternehmen, um die Auswirkungen zu begrenzen.

(3) Dauert die Leistungsstörung länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Textform außerordentlich zu kündigen.


§ 13 · Datenschutz

(1) Beide Parteien sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere DSGVO und BDSG, einzuhalten. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden auf Grundlage des separat abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).

(2) Einzelheiten der Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter helioapp.de/datenschutz sowie aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag unter helioapp.de/av.

(3) Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist Bestandteil des AVV (Anlage 3) und wird auf Anfrage bereitgestellt. Änderungen werden gemäß AVV § 7 mit einer Vorankündigungsfrist von 30 Tagen mitgeteilt.


§ 14 · Datenrückgabe nach Vertragsende

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 30 Tagen eine Export-Funktion zur Verfügung, mit der der Kunde seine Daten in gängigen Formaten (CSV, JSON) herunterladen kann.

(2) Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche Kundendaten gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (§ 147 AO, § 257 HGB — insbesondere für erstellte Angebote als steuerlich relevante Dokumente).

(3) Die Pflicht zur Löschung personenbezogener Daten richtet sich ergänzend nach AVV § 11.


§ 15 · Vertraulichkeit

(1) Vertrauliche Informationen sind alle nicht offenkundigen, geschäftlich oder technisch bedeutsamen Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, unabhängig von der Form der Weitergabe (mündlich, schriftlich, elektronisch, durch Inaugenscheinnahme).

(2) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, weder Dritten zugänglich zu machen noch für eigene Zwecke außerhalb des Vertragsverhältnisses zu verwenden, und sie durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(3) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die

  • (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht;
  • (b) der Empfänger nachweislich vor der Mitteilung kannte;
  • (c) der Empfänger unabhängig entwickelt hat;
  • (d) rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden;
  • (e) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen, wobei die andere Partei — soweit rechtlich zulässig — vorab informiert wird.

(4) Die Verpflichtung besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für drei Jahre nach dessen Beendigung fort.


§ 16 · Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden (Firmenname, Logo) in einer Kundenliste auf der Website sowie in Marketing-Materialien als Referenz zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt die Referenznennung dann innerhalb von 14 Tagen.


§ 17 · Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn die Änderung durch gesetzliche Entwicklungen, höchstrichterliche Rechtsprechung oder sonstige sachliche Gründe erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung. Solche Änderungen erfolgen ausschließlich nach § 5 oder im Wege einer ausdrücklichen Vereinbarung. Auch der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird ausschließlich einvernehmlich nach AVV § 12 (1) geändert; eine Änderung des AVV über das Verfahren nach diesem § 17 ist ausgeschlossen.

(3) Änderungen werden dem Kunden mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter weist den Kunden bei der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Widerspruchsrechts und die Widerspruchsfrist hin.

(4) Bei Widerspruch behält der Anbieter das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Termin.


§ 18 · Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte übertragen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag ganz oder in Teilen auf eine Nachfolgegesellschaft zu übertragen (z. B. im Rahmen einer Umwandlung, Fusion oder eines Unternehmensverkaufs); der Kunde wird hierüber rechtzeitig in Textform informiert und hat ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Übergangs.


§ 19 · Insolvenz

Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag außerordentlich in Textform zu kündigen, wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird oder wenn die andere Partei ihre Zahlungen einstellt. Im Fall der Anbieter-Insolvenz hat der Kunde Anspruch auf den Datenexport gemäß § 14 zu marktüblichen Konditionen.


§ 20 · Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Cottbus, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.